Lockdown-Verlängerung bis 14.02.2021
Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. In gewissen Bereichen wie z.B. in Bus und Bahn und beim Einkaufen ist das Tragen von medizinischen Masken („OP-Mundschutz“ oder FFP2-/ FFP3-Masken) verpflichtend. Bis zum 14.02.2021 soll von Bund und Länderne eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet werden.